Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Wir beraten und vertreten Sie – gerichtlich und außergerichtlich – bei
- Abmahnungen
- Behördlichen Zustimmungen zur Kündigung bei Schwangeren und Schwerbehinderten
- Ausspruch einer Kündigung
- Abwehr einer Kündigung
- Abschluss eines Aufhebungsvertrags
- Zeugnisformulierungen
- dem Finden von neuen Mitarbeitern.
Rechtsanwalt Bährles News-Blog für Therapeuten: