Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Wir beraten und vertreten Sie – gerichtlich und außergerichtlich – bei allen Fragen zu den Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien während der Durchführung des Arbeitsverhältnisses insbesondere bei folgenden Fragen:

  • Arbeitszeit
  • Befristungen
  • Elternzeit
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Mutterschutz / Schwangerschaft
  • Überstunden
  • Urlaub
  • Weisungsrecht