Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses
Wir beraten und vertreten Sie – gerichtlich und außergerichtlich – bei allen Fragen zu den Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien während der Durchführung des Arbeitsverhältnisses insbesondere bei folgenden Fragen:
- Arbeitszeit
- Befristungen
- Elternzeit
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Mutterschutz / Schwangerschaft
- Überstunden
- Urlaub
- Weisungsrecht
Rechtsanwalt Bährles News-Blog für Therapeuten: