Erbrecht
Die Anwälte der Kanzlei Rechtsanwälte Bährle & Partner helfen Ihnen auf dem Gebiet des Erbrechts und bei der Gestaltung von Vorsorgeverfügungen.
Vor dem Erbfall: Wir beraten Sie
- bei der Frage, ob für Sie die Gestaltung eines Testaments überhaupt sinnvoll ist
- bei der Abfassung Ihres Testaments
- bei der Frage, ob nicht eine Schenkung zu Lebzeiten für Sie und Ihre Familie sinnvoller ist
- zu Ihren Fragen hinsichtlich der Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
Nach dem Erbfall: Wir beraten und vertreten Sie
- bei Auseinandersetzungen unter mehreren Erben
- bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
- bei der Anlage des ererbten Vermögens.
Rechtsanwalt Bährles News-Blog für Therapeuten: