Erbrecht

Die Anwälte der Kanzlei Rechtsanwälte Bährle & Partner helfen Ihnen auf dem Gebiet des Erbrechts und bei der Gestaltung von Vorsorgeverfügungen.

Vor dem Erbfall: Wir beraten Sie

  • bei der Frage, ob für Sie die Gestaltung eines Testaments überhaupt sinnvoll ist
  • bei der Abfassung Ihres Testaments
  • bei der Frage, ob nicht eine Schenkung zu Lebzeiten für Sie und Ihre Familie sinnvoller ist
  • zu Ihren Fragen hinsichtlich der Schenkungs- und Erbschaftssteuer.

Nach dem Erbfall: Wir beraten und vertreten Sie

  • bei Auseinandersetzungen unter mehreren Erben
  • bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
  • bei der Anlage des ererbten Vermögens.