Zusammenziehen – Heiraten
- Sie wollen – unverheiratet – zusammenleben:
Wir beraten Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten z. B. bei Mietverträgen, Kaufverträgen über größere Anschaffungen, Immobilenkauf, Fragen im Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern - Sie wollen heiraten:
Wir beraten Sie über Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Sie findet gemeinsam mit Ihnen die für Ihre Lebens- und Familienplanung richtige Lösung.
In beiden Fällen sprechen wir mit Ihnen die in Frage kommenden familienrechtlichen und erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch. Sprechen Sie uns an!
Rechtsanwalt Bährles News-Blog für Therapeuten: