Vereinsrecht

Wir beraten und vertreten Sie auf dem Gebiet des Vereinsrechts bei

  • der Gründung Ihres Vereins
  • der Führung Ihres Vereins
  • Auseinandersetzungen innerhalb Ihres Vereins
  • Auseinandersetzungen mit Dritten.

Wir vertreten Sie – insbesondere als Vereinsvorsitzenden, Vorstandsmitglied und Schatzmeister – auch bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe.
Rechtsanwalt Bährle war selbst Mitglied in zahlreichen Vereinen. Deshalb kennt er die Schwierigkeiten, Probleme und Auseinandersetzungen eines Vereins mit Dritten, innerhalb des Vereinsvorstandes oder zwischen den Mitgliedern und dem Vereinsvorstand.

U. a. war Rechtsanwalt Bährle Präsident des „Europaverbandes der Selbstständigen / Bundesverband Deutschland e. V. – (BVD)“, einem Zusammenschluss von Klein- und mittelständischen Selbständigen mit mehreren tausend Mitgliedern, und Vorsitzender des „Rheinauer Gewerbevereins (RGV)“ in Mannheim. Er kennt deshalb die zahlreichen Probleme eines Vereinsvorstandes aus eigener Erfahrung und nicht „nur aus anwaltlicher Sicht“.

Das Buch “Vereinsrecht schnell erfasst” von Rechtsanwalt Bährle ist im Springerverlag erschienen. Siehe: http://www.baehrle-partner.de/vereinsrecht-schnell-erfasst/