Verkehrsrecht

Die Anwälte der Kanzlei Rechtsanwälte Bährle & Partner beraten und vertreten Sie in allen haftungs- und versicherungsrechtlichen Belangen des Straßenverkehrsrechts:

  • Wir klären für Sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche mit dem Unfallgegner und dessen Versicherung außergerichtlich und gerichtlich.
  • Wir beraten Sie,
    • ob ein Gutachter beauftragt werden muss.
    • b die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist.
    • ob die Möglichkeit besteht, Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens noch reparieren zu lassen.
  • Wir wehren unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.


Wir übernehmen für Sie auch Ihre Vertretung in straf- und bußgeldrechtlicher Hinsicht.