Vorsorgeverfügungen für Krankheit, Alter, Tod
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer Vorsorgeverfügungen.
- Betreuungsverfügung
Sie entscheiden selbst, wen das Vormundschaftsgericht für Sie als persönlichen Betreuer einsetzt. - Organspendeverfügung
Sie entscheiden, ob und welche Ihrer Organe gespendet werden sollen. - Patientenverfügung
Sie entscheiden über die Durchführung von lebensverlängernden Maßnahmen im Fall einer Krankheit. - Sorgerechtsverfügung
Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens als Vormund für Ihr minderjähriges Kind. Diese Person soll die elterliche Sorge (Personen- und Vermögenssorge) an Ihrer Stelle erhalten. - Trauerverfügung
Sie legen Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise Ihrer Bestattung fest. - Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist in der Regel eine Generalvollmacht. Sie schließt daher die richterliche Anordnung einer Betreuung für Sie aus.
Rechtsanwalt Bährles News-Blog für Therapeuten: