Vorsorgeverfügungen für Krankheit, Alter, Tod

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer Vorsorgeverfügungen.

  • Betreuungsverfügung
    Sie entscheiden selbst, wen das Vormundschaftsgericht für Sie als persönlichen Betreuer einsetzt.
  • Organspendeverfügung
    Sie entscheiden, ob und welche Ihrer Organe gespendet werden sollen.
  • Patientenverfügung
    Sie entscheiden über die Durchführung von lebensverlängernden Maßnahmen im Fall einer Krankheit.
  • Sorgerechtsverfügung
    Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens als Vormund für Ihr minderjähriges Kind. Diese Person soll die elterliche Sorge (Personen- und Vermögenssorge) an Ihrer Stelle erhalten.
  • Trauerverfügung
    Sie legen Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise Ihrer Bestattung fest.
  • Vorsorgevollmacht
    Die Vorsorgevollmacht ist in der Regel eine Generalvollmacht. Sie schließt daher die richterliche Anordnung einer Betreuung für Sie aus.