Archiv für die Kategorie " Zeugnis "

Arbeitszeugnis

Cover ArbeitszeugnisDas Arbeitszeugnis soll die Leistungen des Mitarbeiters widerspiegeln, sein Tätigkeitsfeld beschreiben und bei einem Stellenwechsel eine aussagekräftige “Visitenkarte” sein. Gerade, wenn die Trennung vom vorherigen Arbeitgeber nicht einvernehmlich erfolgt ist, führen Formulierungen in Arbeitszeugnissen jedoch zu Unsicherheit: Ist das Zeugnis wirklich gut, oder enthält es versteckte Hinweise, die das berufliche Fortkommen behindern können? Kann eine Änderung verlangt oder vorab auf den Inhalt des Zeugnisses Einfluss genommen werden? Der Ratgeber gibt einen Überblick über alle rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erteilung des Arbeitszeugnisses ergeben. Anhand vieler Tipps, Muster und Checklisten kann der Leser überprüfen, ob ein ihm ausgestelltes Zeugnis “gut” oder “schlecht” ist. Intensiv eingegangen wird dabei auch auf die “Zeugnissprache”.

Aus dem Inhalt:

  • Praktische Bedeutung des Zeugnisses – der Alltag des Personalchefs, die Auswahl von Bewerbern
  • Inhalt der Bewerbungsmappe – Formulare des Arbeitsamts, Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Bewerbung per e-mail
  • Arten von Zeugnissen – Einfaches Zeugnis, Qualifiziertes Zeugnis. Qualifiziertes Ausbildungszeugnis, sonstige Nachweise
  • Zeugnisgrundsätze – Zeugniswahrheit, Wohlwollensgrundsatz, missverständliche Formulierungen
  • Zeugnissprache – Führungsverhalten, Leistungsbeurteilung, Schlussfloskel, Ausführlichkeit, Tipps zu einzelnen Zeugnisbestandteilen
  • Haftung des Arbeitgebers für das Zeugnis
  • Verjährung und Zurückbehaltungsrecht – Ausstellungszeitpunkt, Verjährung, Zustimmung des Betriebsrats
  • Zeugnismuster – Einfache, durchschnittliche qualifizierte, gute bis sehr gute qualifizierte und problematische Zeugnisse, Berufsausbildungszeugnisse

Verfasst von Rechtsanwältin Teschke-Bährle, erschienen bei dtv Nomos.

Teschke-Bährle, Ute, dtv Nomos / n-tv Service Recht, 3. Auflage München / Baden-Baden 2007
8,90 €, 174 Seiten, ISBN 978-3-423-58127-1

Abgelegt unter: Arbeitsrecht, Bücher von RAin Teschke-Bährle, Zeugnis

Wie weit dürfen sich Zwischen- und Endzeugnis unterscheiden?

erschienen in: Das Recht der Wirtschaft (RdW), Steuer- und Rechtsfragen in Kurzberichten
Heft 7, 2009, Seite XV ff.
Herausgeber: Richard Boorberg Verlag, Stuttgart

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Abgelegt unter: Beiträge aus "Das Recht der Wirtschaft", Zeugnis

Zeugnis: Angebot auf Auskunft ist unerlaubt

Arbeitgeber dürfen in einem Zeugnis nicht anbieten, auf Anfrage die Arbeitsleistung des Mitarbeiters mündlich zu bewerten. Eine entsprechende Formulierung im Zeugnis wird als unzulässiges Geheimzeichen interpretiert.

Selbst wenn es der Arbeitgeber mit seinem Angebot nur gut meint und dem Arbeitnehmer keinen Schaden zufügen will, kann ein zukünftiger Arbeitgeber das Angebot dahingehend verstehen, dass die im Zeugnis wiedergegebene Beurteilung nicht der Wahrheit entspricht und der Arbeitgeber die „Wahrheit“ nur mündlich weitergeben will. Derartige verschlüsselte Botschaften sind in Zeugnissen aber verboten. Der von einer unerlaubten Formulierung betroffene Arbeitnehmer kann daher auf Zeugnisberichtigung klagen und die Entfernung der verschlüsselten Botschaft fordern.

Arbeitsgericht Herford, Urteil vom 01.04.2009, 2 Ca 1502/08

Abgelegt unter: Zeugnis

Zeugnis: Angebot auf Auskunft auf Anfrage ist unerlaubt

Arbeitgeber dürfen in einem Zeugnis nicht anbieten, auf Anfrage die Arbeitsleistung des Mitarbeiters mündlich zu bewerten. Eine entsprechende Formulierung im Zeugnis wird als unzulässiges Geheimzeichen interpretiert.

Selbst wenn es der Arbeitgeber mit seinem Angebot nur gut meint und dem Arbeitnehmer keinen Schaden zufügen will, kann ein zukünftiger Arbeitgeber das Angebot dahingehend verstehen, dass die im Zeugnis wiedergegebene Beurteilung nicht der Wahrheit entspricht und der Arbeitgeber die „Wahrheit“ nur mündlich weitergeben will. Derartige verschlüsselte Botschaften sind in Zeugnissen aber verboten. Der von einer unerlaubten Formulierung betroffene Arbeitnehmer kann daher auf Zeugnisberichtigung klagen und die Entfernung der verschlüsselten Botschaft fordern.

Arbeitsgericht Herford, Urteil vom 01.04.2009, 2 Ca 1502/08

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