Archiv für die Kategorie " Familienrecht "

Neues zum Kindergeld

Für Kinder ab 18 bis unter 25 Jahre, die z.B. in Berufsausbildung sind, wird Kindergeld mit monatlich 184 € nur gewährt, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 8.004 € nicht übersteigen. Der Grenzwert wird gezwölftelt, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergelds nicht ganzjährig vorliegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt bestätigt, dass das Kindergeld vollständig entfällt, wenn der Grenzwert auch nur um 1 € überschritten wird.

Macht das Kind bis Juni eine Lehre, arbeitet Juli bis September voll und studiert ab Oktober, wird der Arbeitslohn in die Einkunftsgrenze einbezogen. Gleiches gilt, wenn das Kind 2009 die Lehre abschließt, Vollzeit arbeitet, im Mai 2010 den Antrag stellt auf Vergabe eines Studienplatzes und ab Oktober 2010 studiert. Der Arbeitslohn ab Antragstellung wird in die Einkunftsgrenze einbezogen und kann den Kindergeldanspruch verhindern.

Aus: SteuerNews 12.2010

Mit freundlicher Genehmigung von VHP Dr. Vogt, Held & Partner, www.vhp.de

Abgelegt unter: Familienrecht

Unterhalt bei Wiederverheiratung

Der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehegatten ist bei Wiederverheiratung des Ehegatten, der Unterhalt zahlt, zur gleichmäßigen Aufteilung des Einkommens der Beteiligten nach der so genannten Drittelmethode zu berechnen. Dies hat zur Folge, dass es auf Seiten des neuen Ehegatten bei der Unterhaltsbemessung nicht auf dessen Anspruch auf Familienunterhalt ankommt, sondern auf seinen hypothetischen Unterhaltsanspruch im Falle der Scheidung.

BGH Urteil vom 18.11.2009, XII ZR 65/09

Abgelegt unter: Familienrecht

Mindestunterhalt bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes

Bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes steht dem / der Unterhaltsberechtigten ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zu, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen entspricht. Der derzeit aktuelle Unterhaltsbedarf beträgt somit 770 € monatlich.

BGH, Urteil vom 16.12.2009, XII ZR 50/08

Abgelegt unter: Familienrecht

Ledige Väter: Mehr Rechte

Der EuGH hat entschieden, dass die deutsche Regelung im BGB, die ledige Väter gegenüber geschiedenen Männern beim Sorgerecht benachteiligt, geändert werden muss. Derzeit gilt, dass Eltern, die bei der Geburt des gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, die gemeinschaftliche Sorge für das Kind nur dann haben, wennn sie heiraten oder erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen. Geschieht beides nicht, steht nach bisheriger Rechtslage der Mutter die elterliche Sorge alleine zu.

Diese Regelung muss nun geädnert werden. Entweder kann der Gesetzgeber bestimmen, dass die Verweigerung der Mutter zu einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung gerichtlich überprüft werden kann; dann können ledige Väter die Mutter durch ein gerichtliches Verfahren ggf. zwingen, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen. Oder der Gesetzgeber kann auch bei nicht verheirateten Eltern ein gemeinsames Sorgerecht als Regelfall vorsehen.

EuGH vom 02.12.2009, App.Nr. 22028/04

Abgelegt unter: Familienrecht

Beim Unterhalt stehen geschiedene und derzeitige Ehefrau gleich

Ein geschiedener Ehemann kann verlangen – und gerichtlich durchsetzen -, dass der Unterhalt für die von ihm geschiedene Ehefrau herabgesetzt wird, wenn er wieder heiratet und seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. Beim Unterhalt stehen geschiedene und derzeitige Ehefrau gleich weiterlesen

Abgelegt unter: Familienrecht