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Erbrecht
Die
Anwälte der Kanzlei Rechtsanwälte Bährle & Partner helfen Ihnen auf dem
Gebiet des Erbrechts und bei der Gestaltung von
Vorsorgeverfügungen.
Vor dem Erbfall: Wir
beraten Sie
- bei der Frage,
ob für Sie die Gestaltung eines Testaments
überhaupt sinnvoll ist
- bei der Abfassung Ihres
Testaments
- bei der Frage, ob nicht eine
Schenkung zu Lebzeiten für Sie und Ihre Familie sinnvoller ist
- zu Ihren Fragen hinsichtlich der
Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
Nach dem
Erbfall: Wir beraten und vertreten
Sie
- bei
Auseinandersetzungen unter mehreren Erben
- bei
Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
- bei der
Anlage des ererbten Vermögens.
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