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Ihre Gegenleistung = unsere Vergütung
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir anhand des konkreten Falls die in
·Betracht kommende Vergütung:
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Für Beratungen und Vertretungen
außerhalb von Gerichtsverfahren schließen wir grundsätzlich eine
Vergütungsvereinbarung. In der Regel erfolgt die Abrechnung nach
Zeitaufwand.
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Qualitativ hochwertige Arbeit
hat Ihren Preis. Wir verstehen uns nicht als Billiganbieter. Wir locken
nicht mit einer billigen Erstberatung, sondern legen von Anfang an die
voraussichtlichen Gesamtkosten offen.
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Für gerichtliche Vertretungen
ergibt sich unsere Vergütung entweder aus den Vorschriften des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder wir schließen eine
Vergütungsvereinbarung.
Soweit
wie möglich verlagern wir für Sie die Kosten auf Ihren
Rechtsschutzversicherer, die Gegenseite oder die Staatskasse. |