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Die Anwaltskanzlei Bährle & Partner

Unsere Kanzlei besteht seit 1987. Wir sind überregional für Privatpersonen sowie kleinere und mittlere Unternehmen tätig. Die Kanzlei besteht aus zwei Partnern: Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle und Rechtsanwältin Ute Teschke-Bährle.

Sie können uns mit allen Problemen ansprechen. Kein Anwalt kennt sich auf allen Rechtsgebieten in der Tiefe aus. Wir haben daher unsere Schwerpunkte, die wir Ihnen unter "Unsere Leistungen" vorstellen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung haben wir außerdem einen Überblick über viele Rechtsgebiete. Wie Ihr Hausarzt untersuchen wir Ihr Problem, stellen die „Diagnose“ und „behandeln“ Sie entweder selbst oder „verweisen“ Sie weiter.
Jahrelang bewährt hat sich unser Vorgehen in vier Stufen:

1. Wir betreuen Ihre Angelegenheit in vollem Umfang selbst, wenn es sich um eine Rechtsfrage aus unseren Schwerpunktbereichen handelt.

2. Wir sprechen mit Kollegen und holen so – ähnlich wie viele Ärzte – eine zweite Meinung ein. Diese Leistung kostet Sie nichts zusätzlich.

3. Wir schalten einen auf dem speziellen Gebiet erfahreneren Kollegen ein. Unser Honorar teilen wir mit diesem Kollegen. Sie werden nicht zusätzlich belastet.

4. Kennen wir einen Kollegen, der sich mit Ihrem speziellen Problem besonders gut auskennt, werden wir Ihnen diesen gerne benennen.