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Rechtsanwalt Bährle berät und vertritt Sie auf dem Gebiet des Vereinsrechts bei
Rechtsanwalt Bährle vertritt Sie - insbesondere als Vereinsvorsitzenden, Vorstandsmitglied und Schatzmeister - auch bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe. Rechtsanwalt Bährle ist selbst Mitglied in zahlreichen Vereinen. Deshalb kennt er die Schwierigkeiten, Probleme und Auseinandersetzungen eines Vereins mit Dritten, innerhalb des Vereinsvorstandes oder zwischen den Mitgliedern und dem Vereinsvorstand. U. a. war Rechtsanwalt Bährle Präsident des „Europaverbandes der Selbstständigen / Bundesverband Deutschland e. V. - (BVD)“, einem Zusammenschluss von Klein- und mittelständischen Selbständigen mit mehreren tausend Mitgliedern, und Vorsitzender des „Rheinauer Gewerbevereins (RGV)“ in Mannheim. Er kennt deshalb die zahlreichen Probleme eines Vereinsvorstandes aus eigener Erfahrung und nicht „nur aus anwaltlicher Sicht“.
Weitere Informationen auf http://www.baehrle-blog.de/buecher/vereinsrecht-schnell-erfasst-erschienen oder direkt beim Verlag www.springer.com/law/book/978-3-642-01456-7
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