Unsere Vergütung

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir anhand des konkreten Falls die in Betracht kommende Vergütung:

  • Für Beratungen und Vertretungen außerhalb von Gerichtsverfahren schließen wir grundsätzlich eine Vergütungsvereinbarung. In der Regel erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand.
  • Qualitativ hochwertige Arbeit hat Ihren Preis. Wir verstehen uns nicht als Billiganbieter. Wir locken nicht mit einer billigen Erstberatung, sondern legen von Anfang an die voraussichtlichen Gesamtkosten offen.
  • Für gerichtliche Vertretungen ergibt sich unsere Vergütung entweder aus den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder wir schließen eine Vergütungsvereinbarung.

Soweit wie möglich verlagern wir für Sie die Kosten auf Ihren Rechtsschutzversicherer, die Gegenseite oder die Staatskasse.