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Verkehrsrecht

Die Anwälte der Kanzlei Rechtsanwälte Bährle & Partner beraten und vertreten Sie in allen haftungs- und versicherungsrechtlichen Belangen des Straßenverkehrsrechts:

  • Wir klären für Sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche mit dem Unfallgegner und dessen Versicherung außergerichtlich und gerichtlich.
     

  • Wir beraten Sie,

    • ob ein Gutachter beauftragt werden muss.

    • ob die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist.

    • ob die Möglichkeit besteht, Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens noch reparieren zu  lassen.
       

  • Wir wehren unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.

Wir übernehmen für Sie auch Ihre Vertretung in straf- und bußgeldrechtlicher Hinsicht.
Wir führen in allen Fällen die gesamte Korrespondenz für Sie gegenüber dem gegnerischen Versicherer, mit Ihrem eigenen Versicherer, mit Ihrem Rechtsschutzversicherer sowie mit der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und Behörden.
 

Tipp: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss die Anwaltskosten als Teil Ihres Schadenersatzanspruchs tragen. Lassen Sie sich daher als Geschädigter nicht überreden, die Unfallregulierung ohne Ihren Anwalt vorzunehmen.