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Vorsorgeverfügungen
für Krankheit, Alter, Tod
Die Anwälte der
Kanzlei
Rechtsanwälte Bährle & Partner helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer
Vorsorgeverfügungen.
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Betreuungsverfügung
Sie entscheiden selbst, wen das Vormundschaftsgericht für Sie als
persönlichen Betreuer einsetzt.
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Organspendeverfügung Sie entscheiden, ob und welche Ihrer Organe gespendet werden sollen.
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Patientenverfügung Sie entscheiden über die Durchführung von lebensverlängernden Maßnahmen
im Fall einer Krankheit.
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Sorgerechtsverfügung Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens als Vormund für Ihr
minderjähriges Kind. Diese Person soll die elterliche Sorge (Personen-
und Vermögenssorge) an Ihrer Stelle erhalten.
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Trauerverfügung Sie legen Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise Ihrer
Bestattung fest.
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Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht ist in der Regel eine Generalvollmacht. Sie
schließt daher die richterliche Anordnung einer Betreuung für Sie aus.
Tipp:
Nicht
jedes frei erhältliche Formular passt auf „jeden Fall“. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung einer Vorsorgeverfügung
beraten, hinterher kann es
zu spät sein. |