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Vorsorgeverfügungen für Krankheit, Alter, Tod

Die Anwälte der Kanzlei Rechtsanwälte Bährle & Partner helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer Vorsorgeverfügungen.

  • Betreuungsverfügung
    Sie entscheiden selbst, wen das Vormundschaftsgericht für Sie als persönlichen Betreuer einsetzt.

  • Organspendeverfügung
    Sie entscheiden, ob und welche Ihrer Organe gespendet werden sollen.

  • Patientenverfügung
    Sie entscheiden über die Durchführung von lebensverlängernden Maßnahmen im Fall einer Krankheit.

  • Sorgerechtsverfügung
    Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens als Vormund für Ihr minderjähriges Kind. Diese Person soll die elterliche Sorge (Personen- und Vermögenssorge) an Ihrer Stelle erhalten.

  • Trauerverfügung
    Sie legen Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise Ihrer Bestattung fest.

  • Vorsorgevollmacht
    Die Vorsorgevollmacht ist in der Regel eine Generalvollmacht. Sie schließt daher die richterliche Anordnung einer Betreuung für Sie aus.

Tipp:   Nicht jedes frei erhältliche Formular passt auf „jeden Fall“. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung einer Vorsorgeverfügung beraten, hinterher kann es zu spät sein.