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Weitere Tätigkeiten
Die
Anwälte der Kanzlei Rechtsanwälte Bährle & Partner helfen Ihnen
durch folgende weitere Tätigkeiten:
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Abwehr und
Geltendmachung von Ansprüchen
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Prüfung und Gestaltung von
Verträgen
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Durchsetzung Ihrer Ansprüche in
der Zwangsvollstreckung.
Wir
helfen Ihnen z. B. auch bei folgenden Fragenstellungen:
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Welche
Rechte kann ich als Käufer/Verkäufer aus einem Kaufvertrag über Möbel,
Auto, Wohnung oder Haus herleiten? Kann ich die Kaufsache zurückgeben?
Kann ich den Kaufpreis bei Mängeln mindern?
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Bei
Verträgen mit Handwerkern: Muss die Handwerkerleistung als einwandfrei abgenommen werden? In
welchen Fällen kann / muss der Handwerker nachbessern? Kann die Rechnung
gekürzt werden?
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Wer haftet in welcher Höhe bei
Beschädigung einer Sache?
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Wie können Rechte am / auf dem
Grundstück anderer gesichert werden?
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Kann eine verschenkte Sache
zurückgefordert werden?
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Wie bekomme ich mein
ausgeliehenes Geld / meine verliehene Sache wieder?
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Ist der
mir angebotene Vertrag für mich günstig oder nicht?
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