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Weitere Tätigkeiten

Die Anwälte der Kanzlei Rechtsanwälte Bährle & Partner helfen Ihnen durch folgende weitere Tätigkeiten:

  • Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen

  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Zwangsvollstreckung.

Wir helfen Ihnen z. B. auch bei folgenden Fragenstellungen:

  • Welche Rechte kann ich als Käufer/Verkäufer aus einem Kaufvertrag über Möbel, Auto, Wohnung oder Haus herleiten? Kann ich die Kaufsache zurückgeben? Kann ich den Kaufpreis bei Mängeln mindern?

  • Bei Verträgen mit Handwerkern:
    Muss die Handwerkerleistung als einwandfrei abgenommen werden? In welchen Fällen kann / muss der Handwerker nachbessern? Kann die Rechnung gekürzt werden?

  • Wer haftet in welcher Höhe bei Beschädigung einer Sache?

  • Wie können Rechte am / auf dem Grundstück anderer gesichert werden?

  • Kann eine verschenkte Sache zurückgefordert werden?

  • Wie bekomme ich mein ausgeliehenes Geld / meine verliehene Sache wieder?

  • Ist der mir angebotene Vertrag für mich günstig oder nicht?